Kosten der Scheidung
Transparente Kosten für Ihre einvernehmliche Scheidung. Schnell, rechtssicher und ohne versteckte Gebühren.
Gerichtskosten
⚖️ Die Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert und sind gesetzlich festgelegt. Für viele einvernehmliche Scheidungen liegen sie zwischen 150 und 500 €.
Anwaltskosten
👨⚖️ Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt. Pauschale Gebühren oder Berechnung nach Gegenstandswert – meist deutlich günstiger als zwei Anwälte.
Gesamtkosten
💰 Typische Gesamtkosten liegen zwischen 1200 und 1600 €, deutlich niedriger als bei streitigen Verfahren oder zwei Anwälten.
Weitere wichtige Punkte
- 📝 Verfahrenskostenhilfe: Wer geringes Einkommen hat, kann Unterstützung beantragen
- 💶 Steuern: Änderungen der Steuerklasse und Splitting nach Scheidung beachten
- 🌐 Online-Scheidung: Einreichung und Kommunikation bequem digital möglich
📘Weiterführende Informationen:
Eine ausführliche Erklärung zu Gerichtskosten, Anwaltskosten und Verfahrenswerten finden Sie auf
ihre-scheidung.info
